Wer Geld vom Staat will muss dafür leider Einiges tun…zum Beispiel ellenlange nervige Anträge ausfüllen. Das gilt natürlich auch für den Elterngeld-Antrag. Ich würde mal behaupten, dass der Elterngeld-Antrag der schrecklichste Antrag ist, den man je in seinem Leben ausfüllen muss. Aber nicht nur das. Es gibt auch noch eine Menge Unterlagen, die man zusätzlich zusammensammeln muss, damit der Antrag komplett ist: Bestätigungen und Zahlenkram vom Arbeitgeber, von der Krankenkasse, vom Finanzamt, vom Standesamt. Dann noch schnell den Personalausweis kopieren und den richtigen Briefumschlag in der Kruschel-Schublade suchen. Mist. Keiner mehr da. Ach ja, da fehlt noch eine Briefmarke. Hmmmm, dann muss ich wohl oder übel noch zur Post…
Online oder per Post?
Das alles könnte man sich sparen, wenn der Antrag online gestellt werden könnte (das Familienministerium arbeitet wohl dran). Aktuell ist es nur in einzelnen Bundesländern möglich, z.B. in Bayern. Wobei das auch nur halbherzig umgesetzt ist, denn eigentlich kann man den Antrag nur online ausfüllen, muss ihn dann aber ausdrucken, unterschreiben und verschicken. In den meisten Fällen werdet ihr daher nicht drumherum kommen Papier zu produzieren und einen Briefumschlag zur Post zu bringen. Im Gesetz steht jedenfalls (noch), dass der Antrag schriftlich gestellt werden muss – d.h. eigenhändig auf dem Antragsformular unterschrieben werden muss.
Elterngeld-Fristen
Mein Tipp, den ich frischgebackenen Eltern immer gerne mitgebe: Macht den Elterngeld-Antrag schon vor der Geburt fertig. So, dass eigentlich nur noch die Geburtsurkunde in den Umschlag gepackt werden muss… Es gibt sicherlich kaum etwas Nervigeres als sich im Wochenbett zwischen durstigem Baby, Nachwehen, und Hebammen-Besuchen mit dem Elterngeld-Antrag herumzuärgern.
Und zu viel Zeit sollte man sich auch nicht lassen, denn das Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt. Das bedeutet, dass du das Elterngeld spätestens DREI Monate nach der Geburt beantragen musst, wenn du es ab der Geburt beziehen möchtest.
Sonst ist in formaler Hinsicht eigentlich nichts weiter zu beachten. Wer will, kann den Antrag natürlich auch per Einschreiben schicken, um einen Zugangsnachweis zu haben. Das kann Sinn machen, wenn es zeitlich eng wird.
Wenn der Antrag dann beider Elterngeldstelle ist, heißt es erst mal WARTEN. Die Elterngeldstelle muss sich leider nicht an Beantwortungs-und Entscheidungs-Fristen halten (das würde ich übrigens richtig gut finden!)
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