Kinderrechte Urteile

Mama-Urteil: Kinder dürfen Krach machen!

Es gibt manchmal Situationen, da kann Kinderlärm grausam sein. Neulich zum Beispiel, als mich mein Großer am Sonntag um 5:07 wild tanzend mit Katzenmusik aus einer wiedergefundenen Blockflöte weckte, war ich kurz davor „Ohrenstöpsel“ auf den Einkaufszettel für die kommende Woche zu schreiben. Aber Moment mal. Was wären unsere Kinder eigentlich ohne Lärm? Oder bessergesagt ohne Stampf und Elefantentanz – ohne scheppernd ausgekippte Legokisten – ohne Indianergeheul – ohne ratternde Bobbycars, und – Hand aufs Herz – ohne Heulen, Quietschen, Quaken, Quengeln, auch wenn es nervt?

Kinder ohne Lärm, das passt irgendwie nicht zusammen – auch wenn es manchmal weh tut. Und Kinderlärm ist kein Lärm, das sagt inzwischen auch das Bundesimmissionsschutzgesetz in § 22 Abs. 1a:

„Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“

Auch unsere Gerichte entscheiden im privaten Bereich in diesem Sinne. Kinderlärm ist „sozialverträglich“ – so liest man in vielen Urteilen – und muss von der Allgemeinheit akzeptiert werden. Eine Entscheidung des Landgericht Wuppertal vom 28.01.2008 – Aktenzeichen 94  C 248/07, die mir besonders gefallen hat, möchte ich euch gerne vorstellen:

Der Fall

Auf dem Innenhof eines Mehrfamilienhauses spielten – trotz eines Verbotsschildes und trotz eines angrenzenden Spielplatzes – häufig und natürlich in entsprechender Lautstärke Kinder. Dazu gehörte auch der 5jährige Sohn einer Familie, die eine Wohnung in dem Haus gemietet hatte. Irgendwann platzte dem Vermieter der Kragen und mahnte die Mieter bzw. die Eltern des lärmenden Jungen wegen Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten ab. Das Ganze eskalierte, der Mietvertrag wurde gekündigt und der Fall landete vor Gericht, als der Vermieter dann Zahlungs- und Räumungsklage erhob.

Die Entscheidung

Das Landgericht Wuppertal entschied, dass die Kündigung des Mietvertrages nicht wirksam war und die Familie die Wohnung nicht räumen muss. Kinderlärm sei kein Grund um einen Mietvertrag zu kündigen. § 573 BGB, der die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages regelt, verlangt nämlich eine gewisse „Erheblichkeit“ bei der Verletzung der mietvertraglichen Verpflichtungen. Für das Gericht war es nicht ersichtlich, dass gerade von dem Kind der Beklagten eine besondere Belästigung für die Nachbarn ausging, die über den üblicherweise von Kindern in diesem Alter erzeugten Spiellärm hinausging. Zudem dürfte auch ein Spielen auf dem Spielplatz letztlich vergleichbar laute Geräusche hervorrufen.

Smart-Mama Tipp

Krach um Lärm gibt es natürlich besonders häufig in Mietshäusern und Hinterhöfen. Grundsätzlich gilt: In Hinterhöfen darf gespielt werden, es sei denn, die Hausordnung sagt etwas anderes. Dabei ist natürlich auch in gewisser Hinsicht Rücksicht auf andere Mietparteien zu nehmen. Je älter die Kinder sind, desto mehr Einsicht beim Lärmen kann verlangt werden, auch gegenüber älteren Mietern. Auch wenn es die gute alte „Mittagsruhe“ gesetzlich nicht gibt, ist es sicherlich eine nette Geste gegenüber dem Opa von nebenan, wenn die Eltern ihre Kinder in der Mittagzeit in der Wohnung spielen lassen. Umgekehrt muss der Opa natürlich akzeptieren, dass Babys manchmal nachts lauter als zimmerlaut schreien und sich nicht an die nächtlichen Ruhezeiten, die generell von 22:00 – 7:00 morgens gelten, halten.

Und, wie sieht es so bei euch aus? Haben sich eure Nachbarn schon einmal über die Lautstärke eurer Kinder beschwert? Wie habt ihr reagiert? Gibt es auch Nachbarn, deren Kinder euch zu laut sind?

Weitere Blogeinträge zum Thema

9 Kommentare

  • Antworten
    Katrin
    4. November 2014 at 7:23

    Bislang hat sich noch niemand beschwert, obwohl unser Sohn wahrlich ein kleiner Rabauke mit der entsprechenden Lärmentwicklung ist. Da wir aber Nachbarn haben, die gerne und oft so laut feiern bis tief in die Nacht, dass hier niemand schlafen kann und sie sich nur durch Androhung der Polizei mal genötigt fühlten, das ganze ein wenig einzuschränken, habe ich auch keinerlei Skrupel, wenn mein Sohn schon morgens um 7 Uhr ohrenbetäubenden Lärm verursacht!

    • Antworten
      smart-mama
      4. November 2014 at 22:46

      Liebe Katrin, ein ganz klarer Fall: Deine Nachbarn verstoßen gegen das nächtliche Ruheverbot. Da kannst du übrigens auch den Vermieter einschalten und eventuell sogar die Miete mindern. LG Sandra

  • Antworten
    Madlen
    10. November 2014 at 20:58

    Wir haben da schon einiges durch…unter uns wohnt ein älteres Ehepaar, welches sich mehrmals bei uns beschwert hat. Wir haben daraufhin immer gelassen reagiert und gesagt, dass wir unser Kind nunmal nicht anbinden können und es eben spielt. Einmal ist es sogar eskaliert, der Herr hat die „Eltern von heute“ als unfähig betitelt und uns Schimpfwörter an den Kopf geknallt, die ich hier nicht erwähnen möchte. 😉 Daraufhin habe ich ihm dann die Wohnungstür vor der Nase zugeknallt.
    Seitdem ist Funkstille! 🙂

    • Antworten
      supermom
      13. November 2014 at 21:56

      das könnten wir bei unserer eingeschworenen Hausgemeinschaft gar nicht bringen… Ich bemühe mich wirklich immer respektvoll mit älteren Personen umzugehen… Aber auch bei meiner Nachbarin reicht es mir langsam…

  • Antworten
    supermom
    13. November 2014 at 21:54

    Oje… Dieses Thema ist seit unserem Umzug vor 1,5 Jahren top aktuell und allgegenwärtig *grrr* Wir haben eine Wohnung in einem Mietshaus bezogen und haben unter und über uns Nachbarn… Die junge Frau, die unter uns wohnt, mit der ist alles klar, aber die ‚einsame‘ ältere Dame über uns… Wo soll ich da bloß anfangen… Wenn unsere Kinder (fast 3 J. und 11 Monate) sie stören, dann fängt sie an zu stampfen oder im Extremfall auf irgendetwas drauf zu klopfen. Das ist echt ätzend, vor allem, wenn die Kinder krank sind… man eh schon am Ende ist und dann fällt einem die Decke auf den Kopf 🙁 Leider reagiert sie dann nicht auf Klingeln…
    Vor einer Woche erwischte ich sie zufällig im Treppenhaus und habe versucht mit ihr irgendwie alles zu klären… unter anderem „möchte sie sich nicht von Kindern tyrannisieren lassen“ *schock* und „das soll ich dann bitte nicht falsch verstehen“… Hierbei wäre zu sagen, dass beide Kinder durchschlafen, sprich 20:00/20:30 – 7:00/7:30 ist Ruhe und auch um die Mittagszeit ist der Große noch bei der Tagesmutter und die Kleine hat Mittagsschlaf… Ich fühle mich echt nicht wohl manchmal :/ Ich habe versucht ihr meine Seite zu erklären und dass es nun mal Kinder sind und wir ja die Ruhezeiten einhalten… Aber ihr geht das „Poltern“ auf den Geist… Langsam bin ich mit meinem Latein am Ende 🙁

    • Antworten
      smart-mama
      18. November 2014 at 0:02

      Liebe Supermom! Traurig, dass man sich so etwas von seinen Nachbarn anhören muss. Ich hoffe sehr für dich, dass die Dame zur Einsicht gelangt. Wahrscheinlich wäre sie nicht so einsam, wenn sie zu Familien mit Kindern etwas netter wäre… Alles Liebe und lass dich nicht ärgern!

  • Antworten
    Jeannine
    16. November 2014 at 20:23

    Bisher waren unsere Nachbarn zum Glück gnädig. Die erkundigen sich immer nur, wie’s der Maus geht und meinen, dass man sie gar nicht höre. Eleni weint aber zum Glück auch nicht oft. 🙂 Mich würde bei deinen Postings interessieren, ob es in Österreich ähnlich aussieht? Weißt du diesbezgl. irgendetwas? Ich schreibe dir, weil ich vor Kurzem für den Lovely Blog Award nominiert wurde und dir sagen wollte, dass ich dich nominiert hab. 🙂 (http://www.gedankenstrich.at/startseite/neues-aus-der-bloggerinnen-welt-wir-sind-auf-facebook-angekommen-wurden-nominiert-fur-den-one-lovely-blog-award) 🙂 Alles Liebe!

    • Antworten
      smart-mama
      17. November 2014 at 23:56

      Liebe Jeannine! Leider kenn ich die Gesetzeslage in Österreich nicht genau…vieles wird aber ähnlich sein. Danke übrigens für die Nominierung, dann werde ich dich gleich mal entpsrechend auf meinem Post zum lovely blog award würdigen!

  • Antworten
    Karo
    28. Mai 2015 at 20:55

    Danke für die tollen Tipps! Wir haben keine Probleme mit den älteren Mietern, sondern mit der jungen Familie mit Kleinkind unter uns. Das Kind ist zweimal „von unserem Kind aus dem Mittagsschlaf geweckt worden“. Wir wohnen in der Platte und es ist wirklich hellhörig, aber ich kann mein Kind nun mal nicht anbinden. Seit diesen beiden Vorfällen passen die in jeder Mittagsruhe wie die Schießhunde auf jedes Geräusch auf und sobald das Kind mal zu laut auftritt, wird von unten „Mittagsruhe“ gebrüllt. Deren Kind schläft übrigens seitdem mittags bei den Großeltern, wo sie sowieso fast den ganzen Tag verbringen…Die Frau hat schon vorher nicht normal (mit mir) kommuniziert, aber dadurch, dass sie uns gegenüber sehr aggressiv aufgetreten ist, fühle ich mich nun sehr unwohl.

    LG
    Karo

  • Antworten