Ich erinnere mich noch gut an die Wahl zum Berliner Abgeordenetenhaus, Ende September 2016. Mein Mann war zu dieser Zeit verreist und ich musste alleine mit den beiden Jungs, damals 3 und 6, wählen gehen.
Ich erklärte den beiden, dass wir jetzt den Bürgermeister Berlins, also den Sheriff der Stadt, wählen und dass man dazu „ganz geheim“ ein Kreuz auf einem Blatt Papier macht. Die Neugier war geweckt und wir fuhren zu dritt mit dem Rad zum Wahllokal, dem Straßen und Grünflächenamt Pankow. Nach dem üblichen Procedere – Vorlage des Personalausweises und Ausgabe der Stimmzettel – steuerte ich zielsicher auf die Wahlkabine zu. Mit beiden Kindern versteht sich – den Kleinen auf dem Arm, den Großen an der Hand.
„Stop mal, junge Dame“
… wurde ich plötzlich zurückgepfiffen. „Sie dürfen ihre Kinder nicht mitnehmen!“ Ich dachte ich höre nicht recht. Bisher war ich davon ausgegangen, dass es überhaupt kein Problem ist, die Jungs mit in die Kabine zu nehmen. Geheime Wahl Hin- oder Her – wie sollten die beiden, die zu dem Zeitpunkt noch nicht lesen konnten, etwas ausplaudern? Der Wahlvorstand sollte doch lieber mal froh sein, dass ich meine Kinder schon frühzeitig mit wichtigen Bürgerpflichten vertraut mache und spielerisch demokratisches Grundverständnis vermittele. Pah! Und mal ganz nebenbei: Ich musste ja auch irgendwie meiner elterlichen Aufsichtspflicht nachkommen…
Ich fing an zu diskutieren
… doch die Wahlhelfer blieben bei ihrem Standpunkt. Selbst als der Kleine weinte und Anzeichen dafür bestanden, dass bald mit einem Trotzanfall Stufe 10 zu rechnen war. Als eine Wahlhelferin Kekse hervorzauberte, war die Situation gerettet. Ich huschte schnell in die Kabine, machte meine Kreuzchen und warf den Umschlag in die Urne.
Zurück blieben gemischte Gefühle, ein kleiner Kloß im Bauch und zwei enttäuschte Kinder. Ich hätte den beiden wirklich gerne gezeigt, wie die Wahl der Berliner Sheriffs „in echt“ funktioniert. Naja, vielleicht ist das Wahlteam bei der Bundestagswahl im nächsten Jahr etwas entspannter – hoffte ich damals.
Morgen werde ich auf jeden Fall wieder versuchen die Kinder mitzunehmen – mal sehen wie das Wahlteam diesmal reagiert…
Für den Fall das wieder rumgezickt wird, bin ich diesmal jedenfalls juristisch besser vorbereitet:
Kinder in der Wahlkabine – rechtlicher Background für Eltern
- Unser Grundgesetz, das Bundeswahlgesetz und die Wahlgesetzte der Länder regeln, dass wir „allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim“ wählen
- „geheim“ bedeutet, das niemand meine Wahlentscheidung erkennen darf und niemand nachprüfen darf, wo ich in der Wahlkabine mein Kreuzchen gemacht habe
- Den genauen Ablauf der Bundestagswahl regelt die Bundeswahlordnung. Darin steht zum Beispiel:
(2) Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlkabine aufhält.
- Eine konkrete gesetzliche Grundlage, die bestimmt, inwieweit Kinder mit in die Wahlkabine genommen werden dürfen, gibt es in der Bundeswahlordnung NICHT
- Die juristischen Kommentare sagen aber Folgendes: „Außer Kleinstkindern sollte Kindern seitens des Wahlvorstandes grundsätzlich das Betreten der Wahlkabine versagt werden.“ (Schreiber, Bundeswahlgesetz, § 1, Rn. 106)
- Im Zweifel entscheidet der Wahlvorstand des Wahllokals, dieser hat ein gewisses Ermessen. Ob dieser die Stimmabgabe zurückweisen kann, wenn ein Kind mit in die Wahlkabine genommen wurde, ist eine spannende Frage, auf die ich leider keine Antwort finden konnte.
Eine Antwort habe ich aber vom Büro der Landeswahlleiterin erhalten, der ich eine generelle Anfrage zum Thema Kind in der Wahlkabine geschickt hatte:
Sehr geehrte Frau Runge,
das Wahlgeheimnis ist bei der Mitnahme von Kindern in die Wahlkabine nicht mit der gebotenen Sicherheit gewährleistet. Kinder können den überragenden Stellenwert des Wahlgeheimnisses nach meiner Erfahrung nicht in dem erforderlichen Maß erfassen; es bestünde daher die Gefahr, dass ein Kind, das einem Elternteil bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine zusehen durfte, von Dritten nach dem Stimmverhalten der Eltern „ausgefragt“ würde und in dieser Situation das Wahlgeheimnis der Eltern brechen könnte. Diesem Risiko soll die – auch vom Bundeswahlleiter bestätigte – Grundregel entgegenwirken, wonach allenfalls Säuglinge und sehr kleine Kinder ein wählendes Elternteil in die Wahlkabine begleiten dürfen. Eine klare Altersgrenze ist hier nicht vorgegeben; die Entscheidung im Einzelfall muss der Wahlvorstand vor Ort treffen.
Hierzu übersende ich Ihnen auch einen Auszug aus der Kommentierung zum Bundeswahlgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ach ja, in anderen Ländern werden Kinder übrigens nicht als „Gefahr“ für die Wahlgrundsätze gesehen: Zum Beispiel in Belgien, da dürfen Kinder ganz selbstverständlich mit in die Wahlkabine.
Eine ganz einfache Lösung wäre übrigens, Kindern ein Wahlrecht zuzubilligen. Dann hätten sie vielleicht sogar eine kindergerechte, eigene Wahlkabine :-).
Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es übermorgen bei der Wahl von Deutschlands „Sheriff bzw. Sheriffin“ gelaufen ist – schaut einfach mal bei meinen Accounts auf Twitter, Facebook und Instagram vorbei! Und klar, eure Meinungen zum Thema und Erfahrungsberichte wie es mit oder ohne Kind in der Wahlkabine war, könnt ihr hier gerne teilen.
FOTO: via pixabay
Nachklapp zum Artikel
Zur Bundestagswahl am 24. September hatte ich natürlich meine Kinder im Schlepptau. Erneut heiß es, dass die Kinder nicht mit in die Kabine dürfen, auch wenn siech nicht schreiben und lesen können. „Die können ja sagen Mutti hat ganz oben ein Kreuzchen gemacht“, hieß es. Andernfalls werde mein Wahlzettel für ungültig erklärt.
Nach kurzer Diskussion wurde mir jedoch erlaubt die Kinder mit „Sicherheitsabstand“ mitzunehmen. Sie standen ca. 1-2 Meter hinter mir und konnten nicht sehen, wo ich mein Kreuz gemacht hatte. Als ich die beiden die Umschläge in die Wahlurne werfen ließ gab es keinen Protest.
16 Kommentare
PiWi
22. September 2017 at 7:58Liebe Sandra,
danke für diesen Beitrag.
Ich musste bei der vorgezogenen Briefwahl im Rathaus meinen Säugling vor der Kabine stehen lassen. Nun bekommt er noch nicht viel mit. Da war es in Ordnung, aber och fand es schade.
Als Kinder durften wir immer mit in die Kabine. Meine Schwester und ich fanden es sehr spannend und haben daraus gelernt, dass wählen dazugehört und Pflicht ist.
Wir verbinden beide einen Spaziergang, das einwerfen in die Urne (ja, das durften wir tatsächlich für unsere Eltern, wobei eibdeutog blieb, dass es ihre Stimme war) und anschließend ein Eis damit. Die Tradition mit dem Eis blieb bis heute.
Liebe Grüße
May
22. September 2017 at 8:03Danke! Das finde ich gut zu wissen! Ich habe meine Kinder bisher immer mit in die Wahlkabine genommen und wurde bisher auch noch nicht daran gehindert.
Die Sache mit dem Wahlgeheimnis finde ich als Hinderungsgrund auch nur so lala. Bei der Briefwahl können sie es ja genauso mitbekommen.
Was ich aber zugeben muss: Ich habe meine Tochter schon einmal wählen lassen. Bei einer Stichwahl von zwei Kandidaten, die ich beide doof fand. Ich wollte aber wählen, weil ich es gut fand, dass hierzu (erstmalig) überhaupt eine Wahl möglich war. Es war eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera. Da dachte ich „OK, dann darf sie jetzt mal ausprobieren, wie Demokratie funktioniert“ und sich aussuchen, wo sie das Kreuz setzt. So kam es, dass ich das erste Mal in meinem Leben CDU gewählt habe.
Als Erfahrung für das Kind finde ich es nach wie vor gut – sie betrachtet Wahlen mit hochheiligem Ernst. Allerdings denke ich inzwischen schon, dass es was das Vorbild angeht eher falsch war. Eben weil jeder seine Stimme selbst abgeben soll und muss. Ich würde es also nicht wieder tun.
Ich hätte es an der Stelle aber auch OK (und wahrscheinlich sogar richtig) gefunden, wenn die Wahlhelfer meine Stimme für ungültig erklärt hätten.
Lars
22. September 2017 at 8:47Hm, aber wenn man „Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlkabine aufhält“ wörtlich nimmt, befindet sich ja auch nur ein Wähler in der Kabine, nämlich du. Die Kinder sind ja keine.
RooWoo
22. September 2017 at 9:10„Eine ganz einfache Lösung wäre übrigens, Kindern ein Wahlrecht zuzubilligen. Dann könnte man ihnen das Betreten der Wahlkabine nicht mehr verweigern. Denn das wäre dann ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Wahl“ – Hm. Aber um das Wahlgeheimnis zu schützen, müssten dann ja die Kinder genauso *alleine* in die Kabine zum Wählen wie die Eltern. und ein Recht zum Begleiten der Eltern bei ihrer Wahl würde ihnen daraus auch nicht erwachsen. Also ja, sie würden eine Wahlkabine von innen sehen – aber sie dürften trotzdem nicht mit den Eltern rein.
smart-mama
22. September 2017 at 18:03Klar, da müsste man noch mal über die Details nachdenken, z.B. eine eigene kindergerechte Wahlkabine, neben der der ELtern. Habe den Text klarer gefasst, danke für den Hinweis!
Julia
22. September 2017 at 9:16Liebe Sandra,
Deine Geschichte macht mich sprachlos. Die Gesetzgebund ist in diesem Punkt ja genauso familienfreundlich wie die Ideen der Kandidaten 🙁 Am meisten den Kopf schütteln musste ich über die Antwort der Bundeswahlleiterin: „das Wahlgeheimnis ist bei der Mitnahme von Kindern in die Wahlkabine nicht mit der gebotenen Sicherheit gewährleistet.“ PFFFFF. Was sollen die Kinder denn erzählen? Mama hat da zwei Kreuze gemacht?!
Liebe Grüße und viel Erfolg morgen!
Julia
smart-mama
22. September 2017 at 18:00Danke liebe Julia! Ich werde berichten 🙂
jongleurin
22. September 2017 at 9:26„Eine ganz einfache Lösung wäre übrigens, Kindern ein Wahlrecht zuzubilligen. Dann könnte man ihnen das Betreten der Wahlkabine nicht mehr verweigern. Denn das wäre dann ein Verstoß gegen den Grundsatz der freien Wahl.“
Aber, mal ganz klug nachgefragt: wenn die Bundeswahlordnung vorsieht „Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlkabine aufhält.“ und Kinder Wahlrecht hätten, wäre doch ganz klar geregelt, dass sie eben NICHT mit dir in die Kabine dürfen. Oder verstehe ich da was falsc
Sehr interessanter Beitrag zur Wahl! Ich habe darüber auch schon nachgedacht. Mal sehen, ob wir die vierjährige Politikinteressierte noch als Kleinstkind reinmogeln können.
smart-mama
22. September 2017 at 17:59In diesem Fall müsste es natürlich eine eigene kindergerechte Wahlkabine geben! Oder man müsste eine neue gesetzliche Grundlage schaffen und hier eine Ausnahmeregelung treffen.
Rica
22. September 2017 at 13:12Ich kann mich erinnern, dass ich als Kind immer mir in die Wahlkabine gehen durfte. Meine Eltern haben mir vorher gezeigt, wie das aussieht und was sie machen- nur wo das Kreuz gemacht wurde, das hab ich nie gesehen. Das habe meine Eltern so gesetzt, dass ich das nicht sehen konnte. Die Wahlhelfer haben Kinder sogar dazu ermutigt mal zu gucken.
Pinco Pallino
22. September 2017 at 14:27Ich finde, dass das Wahlgeheimnis äußerst wichtig und es keinerlei Zweifel dabei geben darf. Natürlich ist es rein theoretisch, dass eine Person ein Kind „trimmt“ zu kontrollieren wie jemand gewählt hat. Aber es ist im Bereich des Möglichen. In Österreich hat man wegen „theoretischer Möglichkeiten“ die Bundespräsidentenwahl annulliert. Obwohl man hier in Österreich es sehr locker sieht, habe ich es meinern Kindern immer verboten mitzugehen. Und als Wahlbeisitzer habe ich versucht Kinder mit Keksen zu überreden nicht mitzugehen. Nach der Annullierung ist es hier eh nun strenger gehandhabt. Kekse nehme ich dennoch mit 🙂
Mama Mensch
22. September 2017 at 20:31Es ist für mich extrem wichtig, dass meine Kinder mit ins Wahllokal kommen, um zu sehen, dass ich dieses Grundrecht wahrnehme. Ich finde, sie sind in meiner Nähe (also in der Kabine oder in unmittelbarer Sichtweite) besser aufgehoben, damit das Wahlgeheimnis anderer gewahrt bleibt. Sie können zwar auch noch nicht lesen (2 und 5), sind aber dafür manchmal etwas wuselig und neugierig, wie Kinder eben sind.
Übrigens steht in dem von dir hervorgehobenen Absatz, dass nur ein Wähler in die Kabine darf. Kinder fallen wohl nicht in diese Kategorie.
Bei der letzten Wahl haben sie meiner Großen einen Wahlzettel, der als Muster entwertet wurde mitgegeben, was ich super fand.
Ansonsten sammele ich hier noch Gründe fürs wählen:
http://pap-mama.blogspot.de/2017/09/100-grunde-warum-eltern-wahlen-gehen.html
https://www.facebook.com/papmamablog/
Karin
23. September 2017 at 7:23Beim Durchlesen kamen mir doch einige Fragen auf:
– Will man Familien mit Kindern lieber nicht wählen lassen?
– Wohin muß ich die Kinder bringen, wenn ich Briefwahl zu Hause mache? Da ist doch meine Wohnung meine Wahlkabine???
– Warum dürfen Meinungsforscher nach der Wahl fragen, wie ich gestimmt habe?
Sorry, ich weiß doch welches Risiko ich eingehe. Kenne mein Kind und seine Lust zu plaudern und sollte folglich als mündiger Bürger/Elternteil abschätzen können was mir wichtig ist. Manche Vorschriften sind einfach zu fragwürdig und schreien geradezu danach nicht beachtet zu werden!
Annika
24. September 2017 at 13:46Darüber hab ich mir auch gestern Gedanken gemacht.
Meine 5 Monate alten Sohn im Tragetuch aber mit in die Kabine genommen und mein Mann nahm unseren „Großen“ (3jährigen) mit in die Wahlkabine. Die Wahlhelfer hier in Kaiserslautern waren sehr entspannt und haben sich sogar über unseren Familienauftritt im Wahllokal gefreut! Unser Großer war ja auch ganz gespannt, was das denn ist „wählen“. Er dachte wohl an Wale, weil er sagte, dass sein kleiner Bruder da Angst haben könnte 😂 bei den „Wälen“.
Patty
24. September 2017 at 14:22Das Wahlgeheimnis, ist doch mein Geheimnis wen ich wähle oder nicht. Daher muss ich auch entscheiden dürfen, ob mein Kind mit rein darf oder nicht. Die Gefahr, dass das Kind es weiter gibt liegt dann in meinem ermessen. Wenn ich es überall erzähle was ich gewählt habe kann ja auch keiner etwas dagegen machen…. Wir sollen die Kinder darauf vorbereiten, ein eigenständiger und frei entscheidender Bürger zu werden und dürfen es Ihnen nicht zeigen wie das ganze funktioniert. Völlig übertrieben! Das Wichtigste lernen die Kinder genau jetzt, wo sie es noch spannend finden und nicht in die Phase kommen wo sie davon gelangweilt sind.
Gesetze und Politik, lasst die Kirche im Dorf.
Wie schon gesagt wurde, soll nur ein Wahlberechtigter in der Kabine sein und das ist trotz Kinder gegeben ( da sie noch nicht Wahlberechtigt sind!)
Anke Schmidt
24. September 2017 at 20:42Hallo, bin hier durch Zufall hingekommen. Ich habe meine Tochter heute auch mitgenommen, um ihr zu zeigen, was da passiert. Ich fand es wichtig, damit es nicht nur etwas Ominöses bleibt. Wir haben vor der Wahl öfter darüber geredet, wie wichtig es ist, dieses demokratische Bürgerrecht auszuüben. In den letzten Jahren habe ich meist per Briefwahl gewählt, dieses Jahr extra vor Ort, weil ich es meiner Tochter zeigen wollte. Wir sind ermahnt worden, ich durfte meinen Wahlzettel aber abgeben. Das mit dem Wahlgeheimnis verstehe ich auch nur bedingt. Wenn ich zu Hause mit der Familie rede und dort kundtue, welche Partei ich wähle (was ich durchaus normal finde), ist das eh kein Geheimnis mehr. Wenn ich nicht möchte, dass irgendwer meine Entscheidung kennt, rede ich nicht drüber. Das muss doch mir überlassen bleiben, wie ich das handhabe. Da kann dann auch mein Kind befragt werden, es weiß nur das, was ich auch anderen erzählen würde. Das Thema Briefwahl wurde hier auch schon angesprochen, die dürfte dann ja gar nicht zulässig sein, weil hier niemand kontrollieren kann, wie geheim die Wahl war.