Mir ging es damals auch so. Da beschäftigt man sich ausführlich mit dem Elterngeld, füllt den Elterngeld- Antrag aus und uuuups – plötzlich wird einem bewußt: was passiert eigentlich mit meinem Krankenkassenstatus? Ist ja nicht ganz unwichtig…
Auf jeden Fall solltest du viel besser als ich vorbereitet sein und schon zu Beginn der Schwangerschaft deinen Krankenkassen-Status checken. Ein paar allgemeine Informationen verrate ich dir aber schon, damit du grob Bescheid weißt, was mit deiner Krankenversicherung passiert, wenn du Elterngeld beantragst:
Du bist gesetzlich versichert
Deine Mitgliedschaft besteht weiter, solange du Elterngeld beziehst bzw. in Elternzeit bist. Zusätzliche Beiträge musst du nicht zahlen, so dass du beitragsfrei versichert bist, wenn du nicht in Teilzeit während des Elterngeldbezugs arbeitest. Wenn du in Teilzeit arbeitest, musst du den Arbeitnehmeranteil des Krankenkassenbeitrags zahlen (dieser wird die vom Brutto-Teilzeitgehalt abgezogen).
Du bist freiwillig gesetzlich kversichert
Auch wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, ändert sich nichts an den Rahmenbedingungen deiner Mitgliedschaft. Es kann allerdings sein, dass sich die Beitragshöhe ändert. Da solltest du aber unbedingt mit deiner Krankenkasse sprechen, denn die Beiträge richten sich nicht nach der aktuellen Höhe deines Verdienstes (also 0 wenn du während des Elterngeldbezugs nicht arbeitest), sondern nach dem Verdienst, der sich aus deinem Steuerbescheid ergibt.
Du bist privat versichert
Während der Mutterschutzfristen und der Elternzeit bleibst du weiter privat krankenversichert, die Versicherungsbeiträge musst du weiter privat zahlen (dein Beitrag UND den Beitrag, den dein Arbeitgeber normalerweise zahlt). Allerdings wirst du in diesem Fall bei der Berechnung des Elterngeldes begünstigt, denn die Beiträge werden – im Gegensatz zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkasse – nicht in Abzug gebracht. Das führt vergleichsweise zu einem höheren Anspruch auf Elterngeld.
2 Kommentare
Krissi
30. Juli 2018 at 8:38Achtung Stolperfalle!
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, mein Mann ist privat versichert. Dies führte nun dazu, dass ich während des Elterngeldbezugs knapp 400 Euro Krankenversicherung für meine gesetzliche Krankenversicherung zahlen muss, da der Verdienst meines Mannes zur Berechnung meines Krankenversicherungsbeitrages herangezogen wird! Ich dachte, mir zieht es die Schuhe aus, als ich das erfahren habe. Ist aber nur so, falls man verheiratet ist.
Tom
15. Februar 2019 at 11:12Nicht nur das! Die TK sagt nun, sie versichern das Kind nur über die Familienversicherung bis zum Ende des Bezugs des Mutterschaftsgelds. Bei Bezug von Elterngeld verdient der privat versicherte Ehemann automatisch mehr Geld und sie weigern sich dann die beitragsfreie Familienversicherung fortzuführen.
Von so einem Fall habe ich noch nie gelesen.