Vorletzte Woche hat das Bundeskabinett den neuen Gesetzesentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig beschlossen, der das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz reformiert. Dabei geht es nicht nur um das Flaggschiff ElterngeldPlus und um den Partnerschaftsbonus, sondern auch um tiefgreifende Änderungen bei der Elternzeit und bei Mehrlingsgeburten. Die neuen Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Ich bin in die diese – zugegebenermaßen recht komplizierte Materie – eingestiegen und habe für euch die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Dabei bin ich natürlich auch der Frage nachgegangen, wann das Elterngeld tatsächlich ein „Plus“ (oder aber ein Minus) für euer Portemonnaie bedeutet:
Die Qual der Wahl: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Künftig wird es Basiselterngeld (entspricht dem bisherigen Elterngeld), ElterngeldPlus (entspricht dem halben Basiselterngeld) und einen Partnerschaftsbonus (entspricht vier Elterngeld Plus Monaten) geben.
Durch die Inanspruchnahme des ElterngeldPlus, bzw. der Teilung des Basiselterngeldes, kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes auf bis zu 24 Monate gestreckt werden. Möglich ist auch eine Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus, dadurch können Familien Arbeit und Kinderbetreuung flexibler gestalten – allerdings wird auch das Ausfüllen eines Elterngeldantrages (noch mehr) Kopfzerbrechen bereiten.
ElterngeldPlus – mehr Elterngeld in Teilzeit
Bisher hat sich eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit finanziell nicht gelohnt: Der Elterngeldanspruch wurde gekürzt und war spätestens nach 14 Monaten verbraucht. Jetzt gibt es für teilzeitarbeitende Mamas und Papas endlich ein „Plus“. Durch das ElterngeldPlus erfolgt künftig ein Ausgleich für das geschrumpfte Elterngeld in Teilzeit. Der noch nicht in Anspruch genommene Teil des Elterngeldes wird durch die mögliche Streckung des Bezugszeitraumes einfach später ausgezahlt. Auch wenn das ElterngeldPlus nur die Hälfte des Basiselterngeldes beträgt, kann in Summe künftig mehr Elterngeld bezogen werden, wenn Teilzeit gearbeitet wird.
Partnerschaftsbonus statt „Zweimonatspapa“
Der Klassiker: Mama nimmt 12 Monate Elternzeit und Papa die restlichen 2 Monate. Das hat Frau Schwesig nicht gefallen. Künftig gibt es daher die Möglichkeit einen Bonus zu erlangen, d.h. zusätzlich vier Monate ElterngeldPlus, wenn beider Elternteile parallel mindestens vier Monate verkürzt zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Der Bezugszeitraum des Elterngeld Plus kann somit maximal auf 28 Monate ausgedehnt werden.
Für Einelternfamilien gilt eine Besonderheit: Der Partnerschaftsbonus darf von einem alleinerziehenden Elternteil nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ihm das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Getrennt lebende Eltern, die das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausüben, werden daher von der Inanspruchnahme der Partnerschaftsmonate ausgeschlossen.
Elternzeit bis zum 8. Geburtstag – ohne Zustimmung des Arbeitgebers
Elternzeit mit Baby, ebenfalls ein Klassiker. Elternzeit mit Klein- oder Schulkind, vielleicht ein neuer Klassiker: Eltern können ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr ihres Kindes nicht beanspruchte Elternzeit von bis zu 24 Monaten nehmen (Achtung: Elterngeld gibt es dann aber nicht mehr!). Bisher ging das nur für einen Zeitraum von 12 Monaten und mit Zustimmung des Arbeitgebers. Dabei gelten folgende Formalien: Eine Elternzeit in diesem Zeitraum muss spätestens 13 Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden.
Aufsplittung in drei Elternzeiten
Insgesamt kann die Elternzeit künftig auf drei, statt wie bisher auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden. Die soeben beschriebenen Fristen müssen bei der Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber eingehalten werden.
Verlängerter Kündigungsschutz
Ab dem Zeitpunkt zu dem Elternzeit verlangt wird, besteht für das Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit. Neu ist: Wird eine Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag bis zum vollendeten achten Lebensjahr gewählt, gilt der Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Weniger Elterngeld bei Mehrlingen
Doppelt- oder dreifaches Elterngeld wird es nicht mehr geben: Bei Mehrlingsgeburten besteht nur noch ein Elterngeldanspruch. Für jedes weitere Mehrlingskind wird in Zukunft nur noch ein Zuschlag in Höhe von 300 EUR monatlich gezahlt. Daher ergibt sich für Mehrlingseltern in Zukunft also ein Elterngeld-„Minus“. Kleiner Trost: Bei Zwillingen & Co. besteht die Möglichkeit zwei zusätzliche Partnermonate in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung tritt übrigens bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft, betrifft also bereits die Mamas, die jetzt mit Zwillingen, Drillingen, vielleicht auch Vierlingen schwanger sind.
Jetzt seid ihr gefragt! Was haltet ihr von den Gesetzesänderungen? Wäre das ElterngeldPlus tatsächlich ein Grund, um wieder früher in den Job einzusteigen? Glaubt ihr, dass es künftig weniger „Zweimonatspapas“ geben wird? Ich bin gespannt und freue mich über eure Meinung.
14 Kommentare
Kirsten
17. Juni 2014 at 13:02Für mich, die zwei Kinder vor Elterngeld bekommen hat, waren die zwölf Monate Elternzeit (ich hab sogar 13 genommen, den letzten unbezahlt) ein Segen, vorher bin ich immer schneller wieder arbeiten gegangen. Hinterher fragt man sich dann manchmal „wieso nur?“
Die neuen Regelungen finde ich sehr, sehr komplex und kompliziert und bin froh, dass ich mir voraussichtlich keine Gedanken mehr darüber machen muss. Grad mit ausrechnen, wie viel bei Teilzeitgehalt dann noch an ElterngeldPlus dazu kommt und ab wann sich das lohnt und ab wann man sich das leisten kann und möchte … ich bin gespannt, ob sich viele dafür entscheiden. Ich hätte ein einfaches: Mehr Monate, wenn mehr Elternzeit geteilt wird, praktikabler gefunden.
smart-mama
19. Juni 2014 at 22:05Liebe Kirsten,
danke für Dein Kommentar und toll, dass über beide Erfahrungen berichten kannst. Ich bin auch gespannt ob das ElterngeldPlus dazu führen wird, dass Frauen wieder früher und in Teilzeit arbeiten gehen. Jedenfalls wird das neue Elterngeld werdenden Eltern sehr viel Kopfzerbrechen bereiten… Die von dir vorgeschlagenen Lösung wäre sicherlich einfacher gewesen. Wer weiß, vielleicht wäre das der nächste Schritt, falls die Partnerschaftsmonate keinen Anklang finden werden.
LG Sandra
Inga
17. Juni 2014 at 18:54Also ganz ehrlich, ich bin stark verwundert, dass es keinen Aufschrei der Mehrlingseltern gibt.
Gerade im letzten Jahr klagte ein Elternpaar gegen die Mehrlingsregelgung, dass lediglich ein Elternteil Anspruch auf Elterngeld hat und außer einem Mehrlingsbonus kein zusätzliches Geld in Anspruch genommen werden kann. Eltern die hingegegn nacheinander Kinder bekommen, haben jeweils Anspruch auf 65-67% pro Kind. Die klagenden Eltern hatten Recht bekommen, so dass nun alle Eltern, die bis zur neuen Regelung Mehrlinge bekommen, noch Anspruch auf das doppelte Elterngeld haben. Sprich, wenn beide Elternteile zu Hause bleiben, dann bekommen auch beide Geld für die Betreuung. Dies wurde nun wieder revidiert (oder besser explizierter formuliert), so dass Mehrlingseltern ab 2015 wieder weniger Geld bekommen. Mich ärgert dies ungemein auch wenn ich davon nicht mehr direkt betroffen bin. Die Gründe (außer Geld einzusparen) erschließen sich mir nicht.
smart-mama
19. Juni 2014 at 22:33Liebe Inga,
der Hauptgrund waren sicherlich Einsparungen. Das mit der Klarstellung sehe ich auch etwas kritisch, denn letztendlich gibt es eine Konkretisierung durch richterliche Rechtsfortbildung seit dem von dir angesprochenen Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts. Immerhin können Mehrlingseltern zusätzliche Partnermonate nehmen…aber das ist wahrscheinlich nur ein Wermutstropfen, wenn man an die zusätzlichen (finanziellen) Herausforderungen für Mehrlingseltern denkt!
Steven
28. Januar 2015 at 23:10Hallo smart-mama,
für uns Eltern, die ihre Zwillinge zwischen 01.01.2015 und 30.06.2015 sehe ich nur Nachteile -> Kürzung des Elterngeldes und auch keine zusätzlichen Partnermonate!
Oder sehe ich das falsch.
Die Elternzeit: 10 Mythen – und was wirklich dahintersteckt |
13. August 2014 at 14:04[…] In besonderen Fällen muss der Arbeitgeber einer Elternzeit aber tatsächlich zustimmen: Nämlich immer dann, wenn erst weniger als zwei Jahre Elternzeit genommen werden und diese verlängert werden soll. Auch wenn ein Teil des Elternzeitanspruchs nach dem dritten und vor Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen wird, oder aber wenn die Elternzeit auf mehr als zwei Zeitabschnitte verteilt wird, muss die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden (Achtung, das ändert sich mit dem neuen Elterngeld Plus). […]
Lini
15. Oktober 2014 at 14:24Also mich betrifft es (Zwillinge im März 2015) und ich finde die neue Regelung eine Schweinerei, mein Mann hätte geholfen und wir wären beide gern daheim geblieben, schließlich geht’s ja nicht nur ums Geld sondern auch im die Mehrarbeit. Elterngeldplus macht ja bei Zwillingen gar keinen Sinn, denn doppelte Krippenplätze kosten grad in München mehr als das was man dann an Teilzeit verdient. Engagierte Väter die 14 Monate mitmachen wollten und die eigentlich gefördert werden sollten, nimmt man die Motivation jetzt wieder weg indem sie nur 2/4 Monate daheim bleiben dürfen. Wie soll das nun eine Mittelstandsfamilie hinbekommen zumal grade danach eine Mutter immernoch daheim bleiben muss und im wahren Leben die Karriere einer Frau tatsächlich eher beeinträchtigt wird wenn sie erst nach 3 Jahren zurück ins Berufsleben gehen kann. Von der realen Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ist unsere Familienministerin aber noch weit entfernt. Vorallem wenn es um den Mittelstand geht, den sie ja mal schön untern Tisch kehrt, mit Ihrer neuen Regelung.
Birte
23. Februar 2015 at 15:02Hallo Lini,
ich wollte gerade widersprechen, als ich euren Geburtstermin gesehen habe. Zwischen Januar und Ende Juni ist wirklich „blödes“ Timing. (Das ist super ärgerlich, dass die „Kürzung“ schon ab Januar, die „Verbesserung“ erst ab Juli greift!)
Danach wird genau das gehen, dass sich Eltern diese 14 Monate teilen, dass beide Teilzeit arbeiten und Teilzeit daheim sind.
Liesl9
26. November 2014 at 21:15Also ich bzw. wir sind auch betroffen. Zwillinge Anfang Juni 2015. Hatte mich noch gefreut, dass das neue Elterngeld für Kinder geboren ab 01.07.15 gilt. Tja, nicht für Zwillinge. Ich finds eine Riesensauerei nach einem Urteil, in welchem entschieden wird, dass man für jedes einzelne Kind einen eigenen Elterngeldanspruch hat, es einfach wieder zu ändern und es so hinzudrehen, dass es wieder schön logisch klingt. Wie ist sowas überhaupt möglich??? Habe noch ein Kind mit 1 1/2 Jahren. Wie bitte soll ich das alleine schaffen??? Mein Mann wollte natürlich auch die komplette Elternzeit nehmen.
Kann hier irgendjemand weiterhelfen, wie man den Anspruch auf 2 Mal Elterngeld geltend machen kann. Vermutlich für beide Kinder Elterngeld beantragen und dann Einspruch gegen den Bescheid einlegen, oder? Dafür müssen aber dann beide Elternteile auch die 14 Monate Elternzeit haben. Aber ohne Geld ist das wohl kaum möglich!!!
Sima
20. Januar 2015 at 13:46Uns betrifft die Änderung auch, Zwillinge kommen Ende März/Anfang April. Habe noch zwei Kinder im Alter von 4 und 2 Jahren. Ich hatte auch so sehr darauf gehofft, dass mein Mann mich zumindest das erste halbe Jahr zu Hause unterstützen kann… Wir haben uns auch extra Ende Dezember noch bei einem Fachanwalt informiert, dieser konnte uns aber leider auch keine gute Antwort geben, zweimaliges Elterngeld/-zeit beantragen macht keinen Sinn – kriegt man nicht. Die Hoffnung Ende Dezember waren jetzt noch die zwei zusätzlichen Partnermonate (sprich es war im Gesetzentwurf drin Mehrlingseltern mit 4 Partnermonaten zu bedenken) diese sollten ja ab 1.1.2015 gelten.
Heute haben wir vom Anwalt dann aber auch hier die Klatsche bekommen – auch dieses wurde wieder gestrichen – Begründung: Es ist unfähr gegenüber Eltern die ein krankes Kind oder ein Frühgeborendes bekommen haben – die kriegen ja auch nicht mehr.
So da stehen wir jetzt bald mit 4 Kindern und mein Mann darf „nur“ zwei Monate zu Hause bleiben – wie schnell die vorbei sind weiß ja wohl jeder… Tja!!!
Sandra
23. März 2015 at 12:22„Kleiner Trost: Bei Zwillingen & Co. besteht die Möglichkeit zwei zusätzliche Partnermonate in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung tritt übrigens bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft…“
Bitte bitte sag mir, wo ich das finde. Unsere Elterngeldstelle hat keine Ahnung und stellt sich quer. Wir erwarten unsere Zwillinge im Mai. Ich werde 12 Monate Zuhause bleiben mit Elterngeld und möchte, dass mein Mann die ersten 4 (nicht 2 wie bei Einlingen) Monate auch Zuhause bleibt mit 4 Partnermonaten (2 reguläre Partnermonate+ 2 extra Partnermonate für Mehrlinge). Die Elterngeldstelle meint, es gibt die 2 extra Monate erst für Kids ab 01.07.2015.
Wo finde ich nur den Gesetzestext für die Übergangszeit und das Verfahren mit den extra Partnermonaten in dieser Zeit?
Viele liebe Grüße, Sandra
smart-mama
25. März 2015 at 2:12Liebe Sandra, leider wurden die beiden zusätzlichen Partnermonate für Zwillingseltern, die ursprünglich geplant waren, nicht in den endgültigen Gesetzestext aufgenommen (der Blogeintrag entstand nach dem ersten Gesetzesentwurf). Es wundert mich daher, dass die Elterngeldstelle das ab dem 01.07.2015 akzeptiert. Ich schicke Dir noch eine Stellungnahme des BMFSFJ, die die eventuell weiterhelfen kann. LG, Sandra
DoreenAM
12. April 2015 at 18:49Wir bekommen unser Kind im Juli 2015 (und hoffentlich wirklich erst dann ;-)) und sind somit von der neuen Regelung betroffen. Was sich mir aber aus all den Texten zum Thema bisher nicht erschlossen hat, ist: Kann man Partnerschaftsmonate erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes nehmen? Oder können diese auch schon vorher genommen werden, wenn man seine Basiselterngeld-Monate und ggf. ElterngeldPlus-Monate bereits vorher (gleichzeitig) „verbraten“ hat? Wir möchten bspw. gern die ersten 2 Monate voll zusammen nehmen (somit sind schon 4 Basismonate weg, obwohl das Kind erst im 2. Lebensmonat ist). Danach möchte ich bis zum 8. Monat voll zu Hause bleiben, während mein Freund voll arbeitet (dann sind 10 Basismonate weg), und im 9./10. Lebensmonat möchten wir noch mal zusammen 2 volle Monate zusammen aussetzen und Basiselterngeld beziehen. Danach sind die 14 Elterngeldmonate „aufgebraucht“. D.h. ab dem 11. Monat würde ich Teilzeit arbeiten. Ideal für uns wäre es, wenn mein Freund dann auch Teilzeit arbeiten würde und wir ab dem 11. Monat schon den Partnerschaftsbonus nutzen könnten. Aber in allen Beispiel-Rechnungen, die ich las, wird der Partnerschaftsbonus immer erst ab dem 15. Lebensmonat gezahlt, und mir ist nicht klar, ob das Zufall ist oder so vorgeschrieben.
Sollte es wirklich so sein, dass man die Partnerschaftsmonate erst ab dem 15. Lebensmonat nehmen kann, hieße das ja im Umkehrschluss, dass Eltern, die volle Basis-Monate zeitgleich nehmen, (mal wieder) benachteiligt werden.
Dann würde sich für mich noch die Frage anschließen, ob man noch Anspruch auf Partnerschaftsmonate hat, wenn man zwischendurch (in unserem Fall vom 11.-14. Monat) überhaupt kein Elterngeld bezogen hat.
Dejavu
29. Juli 2016 at 20:21Hi Doreenam,
schade dass Du bisher keine Antwort bekommen hast, genau das würde mich nämlich auch interessieren!! Vielleicht bist Du inzwischen schlauer oder kannst mir sagen, wie ihr es jetzt geregelt habt?
Lieben Dank!
Dejavu