„Auch mir wurde während der Elternzeit keine Inflationsausgleichsprämie gezahlt, was muss ich tun, damit meine Ansprüche nicht verfallen“? – diese Frage habt ihr mir sehr oft gestellt, beantwortet hatte ich sie schon in diesem Beitrag. Ich fasse euch die wichtigsten Infos aber noch einmal zusammen.
Was ist eine Ausschlussfrist?
Es kann sein, dass für dich sogenannte „Ausschlussfristen“ gelten. Darunter versteht man Fristen, innerhalb du Ansprüche aus deinem Arbeitsvertrag (z.B. rückständige Zahlungen) gegenüber deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin geltend machen musst. Sinn und Zweck ist der Rechtsfrieden und auch die Rechtsklarheit für den Arbeitgeber, aber auch für dich, denn diese Fristen gelten nicht nur einseitig, sondern für beide Arbeitsvertragsparteien. Wenn dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin also dir gegenüber einen Anspruch macht, zum Beispiel die Zahlung von Schadensersatz, dann hast auch du sehr schnell Klarheit, da er oder sie auch dir gegenüber die Frist einhalten muss.
Bei Ausschlussfristen unterscheidet man zwischen einstufigen und zweistufige Fristen. Bei einstufigen Fristen macht man diese einfach nur gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin geltend, bei zweistufigen Fristen muss man innerhalb bestimmter Fristen klagen, wenn der Anspruch nicht erfüllt wurde, oder wenn keine Reaktion kam.
Übrigens kommt es immer wieder vor, dass Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen unwirksam sind, weil sie unzulässige Regeln enthalten, z.B. die Vorgabe, dass eine strenge Schriftform (Blatt Papier, eigenhändige Unterschrift) und nicht die Textform (Mail genügt) eingehalten werden muss. Achtung: strengere Vorschriften können bei anwendbaren Tarifverträge gelten, so findest man z.B. im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst eine Schriftform. Wenn du den Verdacht hast, dass die Klausel unwirksam ist, oder wissen willst ob diese zulässig ist, solltest du dir anwaltlichen Rat einholen, Im Zweifel gilt: Mache die Ansprüche immer so schnell wie möglich geltend – am Besten sofort!
Wo finde ich die für mich geltende Ausschlussfrist?
Die Fristen stehen entweder in deinem Arbeitsvertrag, oder in dem für dich geltenden Tarifvertrag.
Sie lauten in etwa so:
1. Beispiel für eine zweistufige Frist:
(1) Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem und/oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden, ansonsten verfallen sie.
(2) Lehnt eine Vertragspartei den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruches, so verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb einer weiteren Frist von drei Monaten nach der Ablehnung oder nach dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
(3) Ansprüche, die auf strafbaren Handlungen oder unerlaubten Handlungen bzw. auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, oder des Arbeitnehmenden beruhen sowie des Arbeitnehmenden auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz, unterliegen nicht den vorgenannten Ausschlussfristen.
2. Ein weiteres Beispiel aus einem Tarifvertrag lautet so:
§ 37 TVöD
(1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus einem Sozialplan
Wie mache ich Ausschlussfristen geltend?
An den Beispielen hast du ja gesehen, dass für die Geltendmachung grundsätzlich die Textform gilt, aber auch die Schriftform gelten kann.
Meine Empfehlung, um auf Nummer sicher zu gehen: Du solltest zur Wahrung von Ausschlussfristen immer die Schriftform wählen, also ein Schreiben auf einem Blatt Papier mit eigenhändiger Unterschrift und dieses Schreiben mit Zugangsnachweis (z.B. Einschreiben) verwenden.
Auch zur Beweissicherung ist das viel besser. Wie schnell ist eine E-Mail plötzlich gelöscht und verschwunden! Ich habe auch schon erleben dass ein Arbeitgeber sich darauf berufen hat, dass die Mail nie angekommen ist.
Musterschreiben Geltendmachung von Ansprüchen
Um dir die Geltendmachung von Ausschlussfristen zu erleichtern, habe ich dir für die Geltendmachung der Inflationsausgleichsprämie ein Musterschreiben erstellt.
Beispiel 1: Arbeitsvertrag
Sehr geehrte/-r,
nach meiner Kenntnis wurde am …. (Datum, ggf. Mehrere Daten bei Teilzahlungen) an alle Mitarbeitenden eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von …. (Betrag/Beträge) EUR gezahlt. Leider habe ich keine Zahlung erhalten.
Bitte gleichen Sie den offenen Betrag bis zum …. (Datum/Frist, ca 2-4 Wochen) aus.
Beispiel 2: Tarifvertrag
Sehr geehrte/-r,
gemäß § …. (Bezeichnung der Rechtsgrundlage) des …… (Bezeichnung des Tarifvertrages) vom … (Datum des Tarifvertrages) wurde vereinbart, dass am …… (Zahlungsdatum, ggf. mehrere Daten bei Teilzahlungen) eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von …. (Betrag/Beträge) EUR gezahlt wird. Leider habe ich keine Zahlung erhalten.
Bitte gleichen Sie den offenen Betrag bis zum …. (Datum/Frist, ca 2-4 Wochen) aus.
Achtung: bitte beachtet, dass es sich nur um eine allgemeine Empfehlung handelt. Da jeder Einzelfall anders gelagert sein kann und das Schreiben individualisiert werden muss, kann ich natürlich keine Garantie übernehmen, dass das fertig verfasste Schreiben inhaltlich richtig ist.
Ich drücke euch die Daumen das alles klappt und falls ihr weitere Fragen habt – kommentiert gerne!
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