Am Liebsten hätte ich in diesem Jahr allen Eltern da draußen eine Weihnachtskarte geschickt. Der Kartentext würde nur aus zwei kleinen Sätzen bestehen und ein Wort hätte ich in fetten Druckbuchstaben geschrieben. Etwa so:
Frohe Weihnachten! Und check mal dein W E I H N A C H T S G E L D.
Warum das? Ganz einfach. Nach meiner Erfahrung fühlen sich viele Eltern beim Stichwort „Weihnachtsgeld“ nicht angesprochen. Sie denken oft, dass sie nicht in den Genuss von mehreren hundert Euro, vielleicht sogar eines ganzen Monatsgehaltes kommen könnten. „Während Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld gibt’s doch kein Weihnachtsgeld“, heißt es oft. Oder ganz unglaublich, aber wahr: Es gibt Eltern, die sogar freiwillig auf das Weihnachtsgeld verzichten, weil sie befürchten, dass das Elterngeld sonst gestrichen wird.
Das ist schade, denn Mamas und Papas stehen eigentlich ganz gut da, was das Weihnachtsgeld angeht. Wäre ja sonst auch ziemlich gemein vom Christkind.
Wie du herausfinden kannst, ob du einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast und wie du ihn geltend machst, erkläre ich dir jetzt in diesem Blogeintrag. Am besten schnappst du dir nach den Feiertagen mal eine Tasse Tee, die letzten Zimtsterne und deinen Arbeitsvertrag. Zu lange solltest du mit dem Weihnachtsgeld-Check nämlich nicht warten, weil der Anspruch verfallen kann…
Schwarz auf weiß oder unsichtbar: Wann habe ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Vorab erst mal eine schlechte Nachricht: Weihnachtsgeld für alle – also einen automatischen Anspruch – gibt es nicht. Das Recht Weihnachtsgeld einzufordern, steht dir nur dann zu, wenn irgendwo ein Vertrag existiert, auf den du dich berufen kannst.
Meistens ist das Weihnachtsgeld schwarz auf weiß in deinem Arbeitsvertrag geregelt, vielleicht auch in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Es kann übrigens sein, dass da nicht Weihnachtsgeld sondern „Jahresprämie“, oder „13. Gehalt“ steht – lass dich davon nicht durcheinander bringen, gemeint ist dasselbe.
Falls in deinem Arbeitsvertrag nichts von Weihnachtsgeld steht: Bitte nicht entmutigen lassen und trotzdem weiterlesen. Die vertraglichen Weihnachtsgeld-Grundlagen können auch ganz woanders stehen. Manchmal sind sie sogar so gut „versteckt“, dass du noch gar nichts von ihnen weißt…
… es gibt nämlich auch „unsichtbares Weihnachtsgeld“. Zum Beispiel dann, wenn du in den letzten drei Jahren ohne vertragliche Regelungen und ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld von deinem Arbeitgeber erhalten hast: Wir Juristen nennen das etwas hölzern: „Anspruch aus betrieblicher Übung“. Den Vorbehalt erklären Arbeitgeber meistens in einem Begleitschreiben in dem steht:
“Wir zahlen Ihnen dieses Jahr sehr gerne Weihnachtsgeld…ABER…ein Rechtsanspruch für die Zukunft wird nicht begründet.“
Und: Wenn deine Kollegen Weihnachtsgeld erhalten und du nicht, kann ebenfalls ein unsichtbarer Anspruch bestehen. Gibt es nämlich keinen nachvollziehbaren Grund warum DER oder DIE Weihnachtsgeld bekommt und du nicht, kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus dem „arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz“ bestehen. Ohne nachvollziehbare Gründe darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer nämlich nicht schlechter stellen als vergleichbare andere Arbeitnehmer.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich im Mutterschutz und in Elternzeit bin?
Und jetzt wird es elternspezifisch:
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt gilt erst mal eine ganz einfache Grundregel: Auch mit einem dicken Bauch gibt’s Weihnachtsgeld. Dein Arbeitgeber muss dir das Weihnachtsgeld selbst dann zahlen, wenn du zum Jahresende nicht mehr arbeitest, weil du bereits in der Mutterschutzfrist bist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt), oder außerhalb dieses Zeitraums einem Beschäftigungsverbot unterliegst.
Wenn das Baby geboren wurde und du in Elternzeit bist, musst du unterscheiden:
Falls vertraglich nichts Besonderes in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, behältst du auch während der Elternzeit deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld knüpft nämlich nicht an eine tatsächliche Tätigkeit an, sondern belohnt in der Regel die Betriebstreue. Und natürlich bist du auch während der Elternzeit deinem Arbeitgeber „treu“. (Anders ist das übrigend bei einem leistungsabhängigen Bonus, der an deine tatsächliche Leistung anknüpft – dieser ist während der Elternzeit nicht zu zahlen).
ABER: Es kann manchmal sein, dass doch etwas Besonderes geregelt ist und der Weihnachtsgeld-Anspruch arbeitsvertraglich ausgeschlossen wurde. Dann gibt es leider kein Weihnachtsgeld, oder nur anteiliges Weihnachtsgeld, gekürzt um die Elternzeit-Monate – vorausgesetzt die Vertragsklausel ist rechtmäßig ist. Ist sie zum Beispiel unklar, kann es sein, dass sie gegen AGB-Recht verstößt und unwirksam ist.
Ein Beispiel für eine unwirksame Klausel, der man die Unwirksamkeit nicht unbedingt sofort ansieht:
Erbringt der Arbeitnehmer aus anderen Gründen keine Arbeitsleistung (zum Beispiel Elternzeit), führt dies zu einer zeitanteiligen Minderung der Sonderzahlung.
Der Grund: Die Klausel ist unwirksam, weil sie Sonderzahlungen (in dem Fall betraf es das Weihnachtsgeld) bei allen Fehlzeiten ausgeschlossen hat, das heißt auch während der Mutterschutzfrist, was unzulässig ist (s.o.). Und: Wenn nur ein Teil der Klausel unwirksam ist, ist sie meistens auch komplett nichtig (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20. August 2014, AZ: 20 CA 10147/13)
Was muss ich beachten wenn ich Elterngeld beziehe?
Einkommen, das du während des Elterngeld-Bezugs beziehst – zum Beispiel wenn du in Elternteilzeit arbeitest – wird auf das Elterngeld angerechnet. Viele Eltern denken deswegen, dass das auch das Weihnachtsgeld die Elterngeld-Zahlung verringert.
Auch wenn es komisch klingt: Weihnachtsgeld ist kein Einkommen, sondern eine Einmalzahlungen und damit ein „sonstiger Bezug“ (das sagt zumindest das Einkommenssteuergesetz) und wird daher – was das Elterngeld angeht – ausgeklammert.
Das hat für dich einen Vorteil und einen Nachteil:
- Vorteil: Wenn dir dein Arbeitgeber Weihnachtsgeld während des Elterngeld-Bezugszeitraums zahlt, wird das Elterngeld nicht gekürzt – du kannst also beruhigt Elterngeld UND Weihnachtsgeld parallel kassieren
- Nachteil: Das Weihnachtsgeld wird beim Einkommen, dass für die die Bemessung deines Elterngeldes herangezogen wird (also meistens deine letzten 12 Gehälter vor der Geburt), außen vor gelassen. Das Weihnachtsgeld bewirkt also nicht, dass sich dein Elterngeldanspruch erhöht.
Tipps und Fristen für die Weihnachtsgeld-Geltendmachung
Wenn dir dein Arbeitgeber trotz Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld kein Weihnachtsgeld zahlt, obwohl ein sichtbarer oder unsichtbarer Anspruch besteht, solltest du so schnell aktiv werden und deinem Arbeitgeber einen Brief schreiben. Es kann nämlich sein, dass in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen stehen. Diese Klauseln sind gemein und führen dazu, dass der Anspruch verfällt, wenn du ihn nicht rechtzeitig schriftlich geltend machst. Meistens muss der Anspruch innerhalb von zwei Monaten nach der Fälligkeit (also ab dem Termin, ab dem gezahlt werden muss) schriftlich angemeldet werden. (und danach eingeklagt werden, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert). Dazu reicht eine ganz einfache Formulierung, die sinngemäß so lauten sollte:
Hallo Chef, ich glaube du hast mich dieses Jahr vergessen, bitte überweise mir so schnell wie möglich das Weihnachtsgeld für dieses Jahr.
Dann heißt es ganz fest Daumen drücken (habe ich gerade eben ganz fest für dich gemacht), andernfalls bleibt nur noch die Klage.
In diesem Sinne: Frohe Weihnachten und check mal dein W E I H N A C H T S G E L D!
Deine Sandra
P.S. Deine Weihnachtsgeld-Erfahrungen, Klauseln und Fragen können wie immer hier geteilt werden:
31 Kommentare
Susanne
24. Dezember 2016 at 11:51Hallo Sandra,
Vielen Dank für diesen tollen Tipp! Könntest Du bitte noch den Paragraphen/das Gesetz nennen, in dem diese Regelung getroffen wurde? Mein Arbeitgeber stellt sich leider bei solchen Dingen immer stur, bis ich mich auf einen konkreten Paragraphen berufe.
Im Voraus noch einmal vielen Dank für Deine Mühe! Ich wünsche Dir fröhliche und entspannte Weihnachtsfeiertage!
Liebe Grüße,
Susanne
smart-mama
27. Dezember 2016 at 12:02Liebe Susanne, freut mich sehr, dass dir der Artikel gefallen hat! Zum Weihnachtsgeld gibt es kein konkretes Gesetz… Ergibt sich denn etwas aus deinem Arbeitsvertrag, aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung? Oder dachtest du an einen „unsichtbaren“ Anspruch? Liebgruss und schöne Feiertage!
Mandy
3. Mai 2017 at 5:12Hallo, sehr interessant aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Ich einen Anspruch habe bzw. man mir diese einmal Zahlung auszahlen wird, ohne zu einem Rechtsanwalt zu laufen. Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Bundeswehr und bei uns ist das Weihnachtsgeld im Taeifvertrag vereinbart.
Lg Mandy
Mirian.Ka
7. Juni 2017 at 6:04Hallo Sandra,
danke für den super gut verständlichen Blog 🙂
Hab da trozdem eine Frage:
Gilt das gleiche auch für Urlaubsgeld?
LG Mirian
Sophie
9. Juni 2017 at 13:40Liebe Susanne, vielen Dank für den informativen Artikel. Würden Sonderzahlungen, wie zum Beispiel ein Leistungsbonus, auf die gleiche Weise gehandhabt wie das Weihnachtsgeld?
Jule
28. Juli 2017 at 12:30Entnehme ich deinem Artikel richtig, dass folgender Passus im Arbeitsvertrag: „Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von ‚Summe x brutto‘, zahlbar mit der November-Vergütung.“ eindeutig zu werten ist? Mein Arbeitgeber hat nämlich angekündigt nur anteilig zahlen zu wollen abzüglich der Zeit, die ich mich im Mutterschutz und der Elternzeit befinden werde…
smart-mama
21. September 2017 at 23:11Liebe Jule, schwierig…müsste man genauer im Hinblick auf die Gesamtumstände prüfen. Eine Kürzung dürfte nur erlaubt sein, wenn die Jahressonderzahlung leistungsbezogen ist. Lieber Gruß
Sindy
23. September 2017 at 21:19Hallo.
Ich hab da mal eine Frage dazu. Bei mir war das so. Ich hatte zum 1.6 in der Firma angefangen bin dann zum 15.6 ins bv gegangen und bei uns gibt’s nur Weihnachtsgeld wenn man 6 monate bei der Firma ist. Bin dann zum 10.12. In den Mutterschutz Weihnachtsgeld hätte es im November gegeben. Hätte ich da nicht eigentlich Weihnachtsgeld bekommen müssen?
Sarah
11. Oktober 2017 at 12:54Hallo liebe Sandra. Ich bin seit 11.9.17 wieder vom mutterschutz zurück. Unser Weihnachtsgeld steht als freiwillige Zahlung im Vertrag,ich bin seit 7 Jahren dort tätig und erhielt diese seit über 4jahren regelmässig.jetzt wurde unser Weihnachtsgeld auf die 12monate aufgeteilt. Von Januar bis Juli erhielten alle an einem Stück diese Zahlung. Laut Verwaltung steht Mitarbeitern wie mir(mutterschutz) und im Hamburger Model dies nicht zu?!
Mit freundlichen grüssen sarah
Katja
17. November 2017 at 9:27Liebe Sandra,
in unserer Arbeitsvereinbarung steht folgendes; Wenn sich „die individuelle Sollarbeitszeit ändert, wird das 13. Gehalt entsprechend der jeweiligen Basis zeitanteilig berechnet.“ Klingt für mich schwammig. Die Folge für meinen Lohnzettel bedeutet, dass sie mein Gehalt für 6 Monate – die ich nach der Elternzeit gearbeitet habe – durch 12 teilen. Ich erhalte also nur 50% meines 13. Gehaltes. Begründet wird die Berechnung damit, dass es ja unfair gegenüber den Kollegen wäre, wenn jemand ein volles 13. Gehalt bekäme, der weniger gearbeitet hat als 12 Monate. Die Elternzeit wird also gleichgesetzt mit einem Mitarbeiter, der unterjährig eingestellt wurde. Von wegen „Belohnung der Betriebstreue“ – dieses Argument hat leider kein Gewicht. Da kann man wohl nichts machen, oder?
Freundliche Grüße
Katja
smart-mama
17. Januar 2018 at 11:03Liebe Katja,
wenn ich es richtig verstanden, wir deine Sollarbeitszeit während der Elternzeit auf 0 gesetzt. Ich halte diese Verfahrensweise für schwierig. Sicherlich könnte man sich auch auf den Standpunkt stellen, das du aufgrund deiner Elternzeit schlechter gestellt wirst und die Regelung nur dann gilt, wenn aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung die Elternzeit verändert wird. Ein Versuch es einzufordern wäre es ggf. Wert. Lg, Sandra
Janine Voigtländer
20. November 2017 at 21:53Liebe Sandra.
Dazu habe ich aber noch eine kurze Frage. Ich habe einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Jedoch bin ich in der so genannten Elternteilzeit. Kann aufgrund dessen mein Weihnachtsgeld auf Teilzeitgehalt gekürzt werden? Dadurch dass ich ja arbeiten gehe um etwas mehr Geld zu erhalten sollte mir doch kein Nachteil entstehen oder? Vor und auch nacht der Elternteilzeit werde ich wieder in Vollzeit gehen.
Liebe Grüße Janine
smart-mama
17. Januar 2018 at 11:05Liebe Janine, das lässt sich so einfach nicht beurteilen, dazu müsste man schauen, was genau in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist. Gibt es denn eine Klausel, die das so regelt?
Kathrin Möller
27. November 2017 at 14:31Hallo
ich bin jetzt im 2 Elternjahr. Letztes Jahr habe ich eine Jahressonderuahlung erhalten. Bekommt man diese auch im 2 Jahr? Noch habe ich nichts erhalten nur das Kindergeld das von meinem Arbeitgeber überwiesen wird. Ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Vlg Kathrin
smart-mama
17. Januar 2018 at 11:06Liebe Kathrin, ich würde die Zahlung auf jeden Fall einfordern, insbesondere weil du sie auch im letzten Jahr erhalten hast. LG, Sandra
Jackie
27. November 2017 at 22:29Liebe Sandra,
ich habe mein erstes Kind am 01.09.2015 geboren und bin bis Ende Oktober in Mutterschutz gewesen. Anfang November ging dann meine Elternzeit los …..
Ende November erhielt ich auch noch Weihnachtsgeld.
Soweit alles schön und gut !!!!!
Im August 2017 bekam ich mein zweites Kind. Doch leider erhielt ich kein Mutterschutzgeld von meinem Arbeitgeber, mit der Begründung , dass ich eine hohe Summe offen hätte weil mir fälschlicherweise 2015 Weihnachtsgeld gezahlt worden sei!!!! Deren Begründung ist, in Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und deswegen hätte ich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld!!!!!! Stimmt das?
Habe ich nicht zumindest einen gewissen Anteil auf das Weihnachtsgeld aus dem Jahr 2015, schließlich bin ich erst Ende Oktober in Elternzeit gegangen. Es wäre super wenn du mir da weiterhelfen kannst.
Viele Grüße sendet dir
Jackie
smart-mama
17. Januar 2018 at 11:08Liebe Jackie,
das kommt ganz auf den Inhalt deines Arbeitsvertrages an. Falls ein Anspruch bestand, ist die Aufrechnung natürlich unzulässig, so dass du dieser widersprechen solltest.
Anja Taute
28. November 2017 at 19:33Hallo liebe Sandra!! Bin Grad auch ganz erstaunt, das ich Weihnachtsgeld bekommen habe!!🤗 nun aber meine Frage, da ich alleinerziehend bin und mich für 2 Jahre mamazeit entschieden habe, bekomme ich in der zeit Unterstützung vom Jobcenter, wird das denn da abgezogen?? 🤔
LG anja
smart-mama
17. Januar 2018 at 11:12Liebe Anja, das ist eine gute Frage! Meiner Meinung ja, da das Weihnachtsgeld als Einkommen anzusehen ist. Abhängig von der Höhe des Weihnachtsgeldes fällt es aber eventuell unter den Freibetrag!
LG, Sandra
Annika
29. November 2017 at 9:04Liebe Sandra,
ich hätte hierzu auch eine Frage an dich. Ich habe Ende November 2016 eine Tochter zur Welt gebracht und war dann bis Anfang Februar 2017 in Mutterschutz und seitdem in Elternzeit. Mein Vertrag endet am 31.12.17. Jetzt habe ich für 2/12 (Eben die zwei Monate Mutterschutz) Weihnachtsgeld erhalten. Für die restlichen Monate nicht. Die Begründung war, das ich ja schon letztes Jahr meine Tochter bekommen habe und daher stünde mir sonst nichts zu.. Kannst du mir verraten ob das so stimmt? Ich würde mich wahnsinnig freuen!
Liebe Grüße Annika
Ruehl
4. Januar 2018 at 22:40Hey genau so geht es mir auch. Hast du eine Antwort erhalten lg
smart-mama
17. Januar 2018 at 11:19Siehe unten 🙂
smart-mama
17. Januar 2018 at 11:15Liebe Annika,
die Begründung kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Es kommt ja auf die Frage an, ob du während der Elternzeit in 2017 einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast. Dabei ist es entscheidend, was dazu in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn ausdrücklich keine Kürzung darin vereinbart ist , würde ich – insbesondere dann, wenn dein Vertrag endet- das Weihnachtsgeld versuchen geltend zu machen. Lieber Gruß,Sandra
Jenni M.
30. November 2017 at 13:21Hallo Sandra! ich bin nun in meinem zweiten Jahr der Elternzeit, beziehe kein Elterngeld und habe die letzten 7 Jahre Weihnachtsgeld erhalten. Ich arbeite in einem Tariflich öffentlichem Krankenhaus. nun denke ich das ich dieses Jahr keines bekomme weil ich zum ende des Jahres gekündigt habe. Ist das rechtens? oder kann ich das noch einfordern? LG und eine schöne Adventszeit
Jenni
smart-mama
17. Januar 2018 at 11:16Liebe Jenni, wie gesagt – es kommt auf die Regelung in deinem Arbeitsvertrag an! Manchmal enthalten diese Rückzahlungsklauseln wenn das Arbeitsverhältnis endet. Wenn du magst, kannst du die Klausel hier gerne posten. LG, Sandra
Steffi
3. Dezember 2017 at 19:48Hallo,
Ich habe auch eine Frage dazu, obwohl ich mich noch nicht in Mutterschutz oder Elternzeit befinde, sondern noch schwanger bin. In meinem Vertrag steht, dass der Chef es in jedem Einzelfall entscheiden kann, ob er zahlt oder nicht. Jetzt bin ich in diesem Jahr die einzige, die nichts bekommen hat (ich vermute, weil ihm die schwangerschaft nicht passt). Alle anderen haben ein Dankesschreiben für tolle Zusammenarbeit in diesem Jahr bekommen, die mit Sonderzahlung belohnt wird. War aber auch das ganze Jahr normal da. Darf er mir das trotzdem einfach verweigern?
Danke für den interessanten Artikel,
Steffi
smart-mama
17. Januar 2018 at 11:18Liebe Steffi,
wenn keine sachlichen Gründe bestehen, stellt das aus meiner Sicht eine Diskrimierung aufgrund deiner Schwangerschaft dar, gegen die du rechtlich vorgehen kannst. Gerne kann ich dich dabei unterstützen.Am Besten schreibst du mir dazu mal unter hallo@smart-mama.de
Viola
6. Dezember 2017 at 16:01Hallo liebe Sandra!
Eine Formfrage hierzu: ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld per Definitionem ein Entgelt?
Vielen Dank und liebe Grüße!
smart-mama
17. Januar 2018 at 11:19JA!
Oksana
13. März 2018 at 13:11Liebe Sandra,
vielen Dank für den Artikel.
In meinem Arbeitsvertrag habe ich folgende Klausel zur Weihnachtsgeld:
„Der Mitarbeiter erhält ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts zahlbar in einer Summe Ende November. Voraussetzung für das Weihnachtsgeld ust stets, dass das Arbeitsverhältnis nicht bis zum Ende de jeweils laufenden Kalenderjahres gekündigt wird.“
Ich war bis Ende Mai 2017 im Mutterschutz.
Ich verstehe die Klausel so, dass das Weihnachtsgeld die Betriebstreue voraussetzt, die auch während der Elternzeit gegeben ist. Dies bedeutet, dass wenn ich angenommen drei Jahre in der Elternzeit bin, jählich ein Monatsgehalt erhalten soll. Verstehe ich das richtig?
Mein AG hat mir das WG anteilig bis Ende Mutterschutz gezahlt. Er will nichts mehr zahlen, da ich in der Elternzeit keine Arbeitsleistung bringe.
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Anke D.
21. Juni 2018 at 13:32Liebe Smart-Mama,
Weihnachtsgeld ist nicht mehr ganz aktuell – dafür jetzt Urlaubsgeld 😉
Mein Fall: Ich bin in Elternzeit, beziehe Elterngeld plus und arbeite Teilzeit. Mein Chef sieht es so, dass mir Urlaubsgeld nur anteilig zustünde. Kollegen, die in Elternzeit nicht arbeiten, erhalten hingegen 100% Urlaubsgeld. Ich werde quasi fürs Arbeiten bestraft.
Im Vertrag steht nur „Es wird ein volles Monatsgehalt als 13. Gehalt gezahlt.“, und wie es auf Weihnachts- und Urlaubsgeld aufgeteilt wird.
Was steht mir zu?
Danke im Voraus und nette Grüße!