Elterngeld Elternzeit

Du fragst, ich antworte: „Wie wirkt sich ein Firmenwagen auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld aus?“

Hach ja, so ein Dienstwagen ist schon etwas Feines. Ganz besonders nach der Geburt: Das Baby schläft im Kindersitz, die Latte Macchiato dampft im Getränkehalter und der sperrigen Hightech-Kinderwagen liegt im Kofferraum – so macht es doch Spaß durch die Elternzeit zu cruisen, oder? Getankt wird natürlich mit der Firmen-Tankkarte und wenn das Auto kaputt geht kann man in der Werkstatt ganz entspannt sagen: „Die Rechnung senden Sie dann bitte zu meinem Arbeitgeber, ok?“

Aber Moment mal. STOP. Was passiert während der Elternzeit und während des Elterngeldbezugs? Ist das wirklich so easypeasy, oder kann ein Dienstwagen auch zu finanziellen Nachteilen führen? Genau das hat sich meine liebe Leserin Jenny* gefragt, die mir vor einigen Tagen geschrieben hat. Ich freue mich sehr, dass ich ihre Fragen hier veröffentlichen darf:

Darf ich den Dienstwagen, der mir auch für Privatfahren überlassen wurde, während des Mutterschutzes und während der Elternzeit weiter nutzen?

Liebe Jenny, während des Muttterschutzes darfst du den Firmenwagen privat weiter nutzen, da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auch in Form einer Sachleistung erfolgen kann. Der Dienstwagen zählt damit als ein Teil des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.

Aber: Während der Elternzeit hast du allerdings keinen Anspruch auf Überlassung der Firmenwagens zur privaten Nutzung mehr, da deine Vergütungsansprüche ruhen. (Das kann natürlich anders sein, wenn du in Elternteilzeit arbeitet.) Falls dir dein Arbeitgeber während der Elternzeit dennoch den Firmenwagen überlässt, solltet du dir das schriftlich bestätigen lassen oder eine Sondervereinbarung abschließen.

Wird die Nutzung des Dienstwagens bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?

Die Nutzung eines Dienstwagens zählt immer dann zu dem für die Elterngeldberechnung relevanten Einkommen, wenn das Auto auch privat von dir genutzt wird. Dann gilt es nämlich als „Einnahmen in Geldeswert“ bzw. Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetz.  Ein privat genutzter Dienstwagen kann also zu einer Erhöhung des Elterngeldes führen.

Wenn mir mein Arbeitgeber den Firmenwagen während der Elternzeit überlässt, wird dies dann vom Elterngeld abgezogen?

Wenn du während der Elternzeit deinen Dienstwagen weiter privat nutzen darfst, gilt dies ebenfalls als geldwerter Vorteil, der als Einkommen anzusehen ist. Dazu gibt es zwar keine konkrete Rechtsgrundlage, jedoch das eine oder andere Urteil. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat dazu im Jahr 2012 (Az. L 11 EG 1721/12) entschieden:

„Die Überlassung eines Pkw (Dienstwagen) durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung während des Bezugs von Elterngeld stellt einen geldwerten Vorteil dar, der im und für den Elterngeldbezugszeitraum erarbeitet wird und daher zum nachgeburtlichen Einkommen zählt.“

Liebe Jenny, das heißt im Klartext: die private Nutzung des Dienstwagens während des Elterngeldbezugs muss im Elterngeldantrag angegeben werden und führt durch die Anrechnung voraussichtlich dazu, dass sich dein  Elterngeld verringert. Steuern und Sozialabgaben werden wie bei der Berechnung des Einkommens vor der Geburt von dem geldwerten Vorteil für den Dienstwagen abgezogen.

§§§

Bevor du also während der Elternzeit weiter den Zündschlüssel in den Firmenwagen steckt, solltest du genau überlegen, ob die private Nutzung für dich Sinn macht. Vielleicht ist es für dich unterm Strich günstiger, den sperrigen Hightech-Kinderwagen mit schlafendem Baby in den Bus zu schieben und ab und zu einen Carsharing-Service zu nutzen. Und die Latte Macchiato schmeckt im gemütlichen Lieblingscafé ja auch viel besser als an der roten Ampel 😉

Bus, Bahn, Fahrrad und Carsharing – oder doch lieber der Firmenwagen, auch wenn es teuer wird? Wie hast du dich entschieden? Und wie hat sich eine Weiternutzung des Dienstwagens während des Eltergeldes finanziell für dich ausgewirkt?

 

(*Selbstverständlich wird jede E-Mail, die ihr mir schickt, vertraulich behandelt – schließlich unterliege ich als Anwältin der Schweigepflicht. Fragen werden, wie auch in diesem Fall, nur mit Zustimmung der Leserin und mit geändertem Namen veröffentlicht, ggf. redaktionell behandelt und erweitert.)

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12 Kommentare

  • Antworten
    Katja Blug
    5. März 2017 at 10:04

    Ich kann diese Rechtsprechung überhaupt nicht nachvollziehen, dass ein Firmenwagen bei der Elternzeit als geldwerter Vorteil gerechnet wird.
    Brutto wird im Gegensatz zum Gehalt der Firmenwagen nicht obendrauf gerechnet. Die steuerlichen Abgaben gem 1% muss man dann auch noch zahlen.
    Habe ich das Kfz dann nicht zwei mal bezahlt?
    Ist das die Intention des Gesetzgebers bei der Reformierung des Elterngeldes um die Geburtenraten zu erhöhen und insbesondere besser Verdienende einen Anreiz zu geben?
    Jetzt soll ich mir für die Elternzeit (12 Monate) ein Auto kaufen ? Von welchem Geld wenn man ständig die 1% Regel zählt. Und dann stoße ich es nach 9 Monaten wieder ab? Und der Arbeitgeber hat 12 Monate ein Leasing in der Bilanz das niemand fährt.

    So ist das gewollt ? Und das soll die Intention der Gesetzgebung sein?

  • Antworten
    Katja Blug
    5. März 2017 at 10:11

    Oh, ich ging natürlich von meiner Situation aus, dass ich kein Logn bekomme und nicht arbeite in der Elternzeit.
    Ich wurde nämlich zur Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung gebeten ob ich den Pkw nutzen darf. Was ich auch darf.

  • Antworten
    Ela
    4. Mai 2017 at 13:51

    Ich habe da mal eine frage zu:
    Muss ich während des mutterschutzes auch weiterhin die 0,03% für die Strecke Wohnung-Arbeit zahlen oder entfällt die?
    Und muss ich die Tankkarte während des mutterschutzes zurück geben, obwohl im KFZ Überlassungsvertrag steht, dass der AG für alle Nebenkosten aufkommt?

  • Antworten
    Philipp
    16. September 2017 at 20:30

    Hallo,

    wenn man bei seinem Dienstwagen die Leasingrate ganz, oder teilweise selbst trägt (also vom Brutto vor der Lohnsteuerkalkulation abgezogen bekommt), sollte dies aber den geldwerten Vorteil, der zu einer Reduzierung des Elterngeldes führt, reduzieren, oder?

    Danke!
    Viele Grüße
    Philipp

    • Antworten
      smart-mama
      21. September 2017 at 23:24

      Lieber Philipp, da muss ich leider passen, da das eine steuerliche (und superinteressante) Frage ist. Am Besten checkst du das noch mal mit einem Steuerberater. Wäre super, wenn du du neue Erkenntnisse hier teilen könntest! Lieber Gruß, Sandra

  • Antworten
    Riecke
    23. November 2017 at 20:53

    Hallo,

    gibt es zu den anderen Fragen oben auch Antworten?

    Interessant wäre zu wissen, wie das mit der Tankkarte und der 0,03% während der Elternzeit geregelt ist. Da man ja nicht mehr täglich zur Arbeit fährt.

    Vielen Dank

    • Antworten
      Erbse
      12. Januar 2018 at 23:19

      Die o.g. Frage würde mich auch sehr interessieren. Gibt es keine Antwort drauf?
      Vielen Dank!

  • Antworten
    Marie
    3. Februar 2018 at 15:22

    Hallo Zusammen,

    Ich stehe gerade auch vor der Dienstwagen-Elterngeldherausforderung. Geplant war den Wagen die 8 Wochen des Mutterschutzes nach Geburt zu behalten und dann während der „regulären“ Elternzeit abzugeben. Nun wird aber die Dauer der 8 Wochen mit in die Elterngeldzeit einberechnet richtig? Somit sagte man mir bei der Elterngeldstelle, ich solle den Wagen lieber schon vor dem Monat der Geburt abgeben da sonst der Dienstwagen als Erwerb nach Geburt berechnet wird und sich somit das Elterngeld kürzt. Aber um wie viel konntete man mir nicht sagen, da es eine sehr komplizierte Berechnung wäre…. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht? Und vorallem- welches Bruttogehalt nehme ich für den Elterngeldrechner? Das mit dem Auto-Zuschlag oder ohne?

    Vielen herzlichen Dank für Erfahrungswerte

  • Antworten
    Marvoi
    1. März 2018 at 18:58

    Die Frage von Riecke und Erbse halte auch ich weiterhin aufrecht. Bei mir ist es so das auf dem Gehaltsschein ein Betrag für die private Nutzung aufgeführt ist (1%) und ein Betrag für die Fahrten zw. Wohnung und Arbeit (0.03 %) auf Grundlage der Entfernung. Mein Sachbearbeiter von der Familienkasse rechnet das sicherlich voll rein obwohl keine Steuerschuld für diese Fahrten zur Arbeit besteht.

    Danke!!!

  • Antworten
    David
    29. Juni 2018 at 7:58

    Hallo, wir stehen auch gerade vor der Zwickmühle mit dem Dienstwagen (1% Regelung). Es betrifft zwar nur den 7. und 9. Lebensmonat des Kindes, doch stutzig macht uns die Regelung schon.

    Konrekt:
    Elternzeit 19.07-18.08 und 19.09-18.10

    Wenn ich den Dienstwagen in meiner Elternzeit weiterfahre, wird dieser bereits in meiner normalen Noch-Arbeitszeit vom 1.7-18.07 und vom 19.8-31.8 bereits voll von meinem Gehalt vesteuert (also wie in jedem anderen Voll-Beschäftigungsmonat auch). Im zweiten Monat genauso.

    Die Elterngeldstelle möchte in der Zeit des Elterngeldbezuges tagesweise noch einmal anrechnen. Somit würde ich je Elternzeitmonat diesen doppelt besteuern.

    Die Krux daran. Wenn ich den Wagen in der Elternzeit abgebe muss ich diesen eigentlich dennoch voll versteuern, da ich diesen ja im Juli, August, September und Oktober in meiner regulären Arbeitszeit (jeweils ca ein halber Monat) fahren werde (die 1% Besteuerung kennt aber gesetztlich keine Tagesweise Abrechnung, sondern nur je Monat).

    Eigentlich sind wir auf das Auto angewiesen da wir sonst unsere drei Kinder nicht mitbekommen. Aber doppelt dafür Zahlen wollen wir auch nicht. Was also tun?

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    Fabienne
    12. August 2018 at 20:29

    Dieses Thema treibt mich auch schon sehr lange um. Wir befinden uns noch in der Familienplanung und solange dieses Thema nicht geklärt ist hab ich keine Ruhe. Da es schon eine ausschlaggebende Kostenstelle ist. Bei mir 1% Regelung 390€. Ist eine 450€ Basis Anstellung während der Elternzeit ohne Abzüge möglich? Dann könnte man das Auto somit begleichen ? Über eine Antwort freuen ich mich sehr. Danke für deinen Blog er hilft mir sehr. Grüße Fabienne

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    Paul
    7. Februar 2019 at 15:40

    Hi, ich teile mal meiner bisherigen Erkentnisse, auf die ich aber keinen Anspruch auf Korrektheit erhebe. Eine „offizielle“ Info aus dem Steuerberaterumfeld wäre sehr hilfreich 🙂

    Info von der Elterngeldstelle war, dass der KM-Zuschlag nicht als Einkommen gilt, sondern nur der 1%-GWV des Firmenwagenwerts. Gibt man also beim Elterngeldrechner seinen Nebenverdienst an, wäre dieser mit dem Wert des 1%-GWV anzugeben. Auf Nachfrage bei meinem Arbeitgeber wurde versichert, dass die Tankkarte ungerührt bleibt und somit weiterhin kostenlos getankt werden kann. Bei mir ist es allerdings so, dass während der Elternzeit kein Zuschuss zur Leasingrate gewährt wird. Da dieser bei mir 500 EUR beträgt muss ich diese in der Elternzeit komplett alleine und netto tragen. Dadurch wird die ganze Geschichte sehr unrentabel, zumal ich plane 6 Monate in EZ zu gehen. Ich bin nun dabei zu rechnen ob es sich lohnt nach 3 Monaten mit 10 % Teilzeit zu arbeiten (weiß aber noch nicht ob mein AG dem zustimmt) um dann den Zuschuss wieder zu bekommen. Dann könnte sich das gesamte Modell wieder rechnen. In der Hoffnung etwas weitergeholfen zu haben, Paul.

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